Der Kläger war Teilzeitstudent an einer Fernuniversität und nicht erwerbstätig. Das Finanzamt sah das Studium dennoch als Vollzeitstudium an und berücksichtigte die Fahrtkosten nur mit der Entfernungspauschale und nicht für jeden gefahrenen Kilometer. Das Finanzgericht und auch der Bundesfinanzhof urteilten jedoch, dass es sich nicht um ein Vollzeitstudium handelte. Daher durfte der Kläger die tatsächlichen Fahrtkosten (0,30 €/km für Hin- und Rückweg) als Werbungskosten ansetzen. Ein...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein angestellter Außendienstmitarbeiter für überwiegend berufliche Zwecke einen PKW geleast hatte. Für das Fahrzeug fielen neben regelmäßig periodisch wiederkehrenden Ausgaben wie Treibstoff, Versicherung, Steuern, Beitrag zum Automobilclub, Reifenwechsel und Leasingraten zu Beginn der Leasingzeit auch weitere einmalige Kosten an: · Leasingsonderzahlung · Anschaffungskosten für Zubehör, z.B. Winterreifen ·...