Grenzüberschreitende Sachverhalte zwischen der Schweiz und Deutschland stellen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen vor komplexe steuerliche und rechtliche Herausforderungen. Unterschiedliche Steuersysteme, abweichende gesellschaftsrechtliche Regelungen und das Doppelbesteuerungsabkommen erfordern eine Beratung, die beide Rechtsordnungen sicher beherrscht.
Als Steuerberater für Schweiz–Deutschland-Sachverhalte verbinden wir steuerliche Expertise mit rechtlicher Kompetenz und entwickeln strukturierte, rechtssichere Lösungen für grenzüberschreitende Gestaltungen, Wohnsitzverlagerungen, Unternehmensstrukturen und Vermögensfragen.
Erfahrung im CH-DE Steuerrecht
in Deutschland und der Schweiz
und sicher
auf Schweizer Unternehmen
Sachverhalte mit Bezug zur Schweiz und zu Deutschland werfen regelmäßig komplexe steuerliche und rechtliche Fragen auf. Unterschiedliche nationale Regelungen, abweichende Systemlogiken sowie das Doppelbesteuerungsabkommen führen dazu, dass eine isolierte Beratung nach deutschem oder schweizerischem Recht häufig nicht ausreicht.
Als Steuerberater Schweiz–Deutschland beraten wir Mandanten bei grenzüberschreitenden Fragestellungen umfassend und abgestimmt auf beide Rechtsordnungen. Unsere Steuerberatung Schweiz–Deutschland berücksichtigt sowohl deutsches als auch schweizerisches Steuerrecht und bezieht rechtliche Aspekte frühzeitig in die Gestaltung ein.
Gerade bei unternehmerischen Entscheidungen, Beteiligungsstrukturen oder Vermögensdispositionen mit Bezug zu beiden Staaten ist eine grenzüberschreitende Steuerberatung entscheidend, um steuerliche Risiken zu vermeiden und Planungssicherheit zu schaffen.
Christian Geiling, MBA, MSc
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
09971 / 85 19 0
In der Praxis zeigt sich, dass bestimmte Konstellationen zwischen Deutschland und der Schweiz besonders häufig steuerliche und rechtliche Abstimmung erfordern.
Gerade bei Wohnsitzwechseln, unternehmerischen Beteiligungen oder grenzüberschreitenden Tätigkeiten entstehen komplexe Fragestellungen, die eine koordinierte Beratung notwendig machen.
Unsere grenzüberschreitende Steuerberatung Deutschland–Schweiz umfasst insbesondere:
Wohnsitzverlagerung von Deutschland in die Schweiz oder umgekehrt
Steuerliche Folgen des Wegzugs, Ansässigkeitsfragen und Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens.
Wegzugsteuer bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
Besteuerung stiller Reserven, Stundungsregelungen und Strukturierungsoptionen.
Grenzgängerbesteuerung
Aufteilung der Besteuerungsrechte, Quellensteuerfragen und sozialversicherungsrechtliche Aspekte.
Unternehmensgründung oder Holding-Strukturen in der Schweiz
Betriebsstättenproblematik, Geschäftsleitungsort und steuerliche Strukturierung.
Unternehmensverlagerungen und Funktionsverlagerungen
Bewertung, Verrechnungspreise und steuerliche Risiken.
Vermögensübertragung und Nachfolge mit Auslandsbezug
Abstimmung von Steuer- und Gesellschaftsrecht in beiden Staaten.
Unternehmerische Tätigkeiten mit Bezug zu Deutschland und der Schweiz werfen regelmäßig komplexe steuerliche Strukturfragen auf. Unterschiedliche Körperschaftsteuersysteme, abweichende Gewinnermittlungsgrundsätze sowie Fragen des Geschäftsleitungsortes oder der Betriebsstättenbegründung erfordern eine vorausschauende Gestaltung.
Im Rahmen unserer grenzüberschreitenden Steuerberatung Deutschland–Schweiz unterstützen wir Unternehmen insbesondere bei der Strukturierung von Holding- und Beteiligungsmodellen, der Beurteilung von Betriebsstättenrisiken sowie bei Funktionsverlagerungen und konzerninternen Leistungsbeziehungen. Auch Fragen der Verrechnungspreise und der internationalen Gewinnabgrenzung spielen hierbei eine zentrale Rolle.
Ziel ist eine steuerlich tragfähige und rechtssichere Unternehmensstruktur, die sowohl den deutschen als auch den schweizerischen Anforderungen entspricht und langfristige Planungssicherheit gewährleistet.
Grenzüberschreitende Strukturen zwischen Deutschland und der Schweiz sind nicht allein steuerlich zu beurteilen. Gesellschaftsrechtliche, umwandlungsrechtliche und haftungsrechtliche Fragen wirken sich häufig unmittelbar auf die steuerliche Bewertung aus und müssen in die Gestaltung einbezogen werden.
Bei Beteiligungsstrukturen, Unternehmensverlagerungen oder Vermögensübertragungen mit Auslandsbezug sind daher nicht nur steuerliche Auswirkungen, sondern auch gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen in beiden Staaten zu prüfen. Unterschiede im Kapitalgesellschaftsrecht, in der Organstellung von Geschäftsführern oder in der Ausgestaltung von Holdingstrukturen können erhebliche praktische Konsequenzen haben.
Unsere Beratung verbindet daher grenzüberschreitende Steuerberatung mit fundierter rechtlicher Analyse, um tragfähige und rechtssichere Lösungen für Mandanten mit Bezug zu Deutschland und der Schweiz zu entwickeln.
Grenzüberschreitende Mandate zwischen Deutschland und der Schweiz erfordern Erfahrung im Umgang mit zwei unterschiedlichen Rechts- und Steuersystemen sowie ein sicheres Verständnis ihrer Wechselwirkungen. Gerade bei strukturellen Fragestellungen genügt es nicht, einzelne Aspekte isoliert zu betrachten.
Geiling & Partner verfügt über umfassende Erfahrung in der steuerlichen und rechtlichen Beratung von Unternehmen mit Bezug zu beiden Staaten. Wir analysieren bestehende Strukturen, identifizieren steuerliche und rechtliche Risiken und entwickeln belastbare Gestaltungen, die den Anforderungen beider Rechtsordnungen standhalten.
Zur strukturierten Auswertung komplexer Sachverhalte setzen wir gezielt KI-gestützte Analyseprozesse ein. Diese unterstützen die systematische Erfassung relevanter Parameter, die Identifikation steuerlicher Risiken und die Vorbereitung fundierter Entscheidungsgrundlagen. Die rechtliche Bewertung und abschließende Einordnung erfolgt selbstverständlich durch unsere Berater.
Im Mittelpunkt steht eine vorausschauende, rechtssichere Beratung mit klarer wirtschaftlicher Ausrichtung.
Grenzüberschreitende Fragestellungen zwischen Deutschland und der Schweiz erfordern eine frühzeitige und abgestimmte Analyse.
Wir prüfen Ihre individuelle Situation unter Berücksichtigung beider Rechtsordnungen und entwickeln eine rechtssichere, wirtschaftlich tragfähige Lösung.
Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.