Die Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2024 endete am 31.12.2025.
Das Bundesministerium der Justiz hat dass bekanntgegeben, Ordnungsgeldverfahren wegen nicht von rechtzeitiger Offenlegung Jahresabschlüssen jedoch erst ab Mitte März 2026 eingeleitet werden. Bis dahin besteht also noch ohne die wenn Festsetzung Möglichkeit, eines die Ordnungsgeldes Offenlegung, auch verspätet,
vorzunehmen. Es handelt sich dabei um eine letztmalige Fristverlängerung. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung endet am 30.4.2026.
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