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Was das neue Steueränderungsgesetz für Ehrenamtliche bedeutet: Höhere steuerfreie Pauschalen ab 2026

Ehrenamtliches Engagement ist eine zentrale Stütze unserer Gesellschaft – ob in Sportvereinen, Hilfsorganisationen, Kirchen, Kulturinitiativen oder sozialen Einrichtungen. Mit dem neuen Steueränderungsgesetz will der Gesetzgeber diese Arbeit künftig noch stärker fördern.

Ein Kernpunkt: Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sollen erhöht werden, sodass freiwillig Engagierte künftig mehr steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten können.

 

Wir erklären, was geplant ist und was Vereine, Organisationen und Ehrenamtliche jetzt wissen müssen.

Was sind Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale überhaupt?

Die beiden Pauschalen ermöglichen es, bestimmte Tätigkeiten steuerfrei zu vergüten – ohne dass Einkommensteuer, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

 

Übungsleiterpauschale (aktuell 3.000 € / Jahr)

Gilt für pädagogische Tätigkeiten, beispielsweise:

  • Trainer:innen im Sportverein
  • Musiklehrer:innen im Chor
  • Ausbilder in Jugendgruppen
  • Rettungssanitäter in Ausbildungssituationen

 

Ehrenamtspauschale (aktuell 840 € / Jahr)

Gilt für administrative oder organisatorische Tätigkeiten, z. B.:

  • Vereinsvorstände
  • Kassenwarte
  • Platzwarte
  • Helfer bei Veranstaltungen

 

Wichtig: Beide Pauschalen können nicht gleichzeitig für dieselbe Tätigkeit genutzt werden.

Mit der Reform sollen die Pauschalen spürbar angehoben werden.

Damit können künftig höhere Beträge komplett steuerfrei ausgezahlt werden als bisher.

 

Das bedeutet konkret:

  • Ehrenamtliche können mehr Netto behalten
  • Vereine können Engagierte besser entschädigen
  • Weniger Vergütungen müssen steuerlich erfasst werden
  • Administrative Hürden sinken

 

Für viele Vereine ist dies eine wichtige finanzielle und organisatorische Entlastung, denn Aufwandsentschädigungen lassen sich einfacher planen und umsetzen.

 

Die Gesetzesänderung muss noch final verabschiedet werden – die Erhöhungen gelten voraussichtlich ab 2026.

Was bedeutet das für Vereine und Organisationen?

Durch die höheren Freibeträge wird es künftig leichter, Engagierte angemessen zu entlohnen.

Das hat gleich mehrere Vorteile:

 

✔ Mehr Flexibilität in der Vergütung

Vereine können höhere Anerkennungszahlungen leisten, ohne Steuerpflichten auszulösen.

✔ Weniger bürokratischer Aufwand

Kleinere Zahlungen müssen nicht mehr in der Steuererklärung auftauchen.

✔ Attraktivere Rahmenbedingungen für neue Ehrenamtliche

Gerade in Bereichen, in denen Nachwuchs fehlt (Jugendtrainer, Rettungsdienst, Vereinsführung), kann die Reform helfen, neue Freiwillige zu gewinnen.

Was bedeutet das für Ehrenamtliche selbst?

Ehrenamtliche dürfen sich auf eine echte Netto-Entlastung freuen:

  • Bisher steuerpflichtige Teile der Aufwandsentschädigung können künftig steuerfrei bleiben
  • Kosten für Fahrten, Materialien oder Vorbereitung lassen sich leichter decken
  • Wertschätzung für freiwillige Arbeit steigt

Damit wird das Ehrenamt auch finanziell attraktiver – ein wichtiger Schritt, um langfristig Engagement in Deutschland zu sichern.

Fazit

Die geplante Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen ist ein positives Signal für Millionen Engagierte.

Vereine, Kirchen, Hilfsorganisationen und Ehrenamtliche profitieren gleichermaßen durch:

  • höhere steuerfreie Beträge
  • weniger bürokratischen Aufwand
  • mehr Planungssicherheit
  • gesteigerte Attraktivität des Ehrenamts

Sobald das Gesetz final verabschiedet ist, informieren wir Sie erneut über die exakten neuen Pauschalbeträge und den Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Haben Sie Fragen zur steuerlichen Behandlung von Ehrenamt, Vereinen oder gemeinnützigen Tätigkeiten?

Wir beraten Sie gerne persönlich.